Die arbeitsmedizinische Vorsorge wurde neu geregelt. Sie soll ganzheitlich sein. Und die Gesundheit der Beschäftigten stärken. Was ist für Mitarbeiter dabei wichtig? BAUZ fragt nach.

 

Welches Ziel hat arbeitsmedizinische Vorsorge?

Die wichtigste Kraft eines Betriebes sind gesunde Mitarbeiter. Durch arbeitsmedizinische Vorsorge sollen arbeitsbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten bei Mitarbeitern frühzeitig erkannt und verhindert werden. Berücksichtigt werden die Erkenntnisse aus der Gefährdungsbeurteilung. Und wie der Arzt den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einschätzt. Das ist seit Jahren in einer Verordnung, der ArbMedVV geregelt.

 

Und was ist jetzt neu?

Die arbeitsmedizinische Regel (AMR) 3.3. ist neu. Ziel ist, dass arbeitsmedizinische Vorsorge ganzheitlich gedacht und umgesetzt wird: Der Mitarbeiter wird in seiner Gesamtheit in den Blick genommen. Alle Arbeitsbedingungen und arbeitsbedingten Gefährdungen sollen bei einem persönlichen Gespräch berücksichtigt werden. Und auch individuelle Wechselwirkungen von Arbeit, physischer und psychischer Gesundheit. Die gesundheitliche Vorgeschichte und frühere Beschäftigungen gehören genauso dazu wie aktuelle gesundheitliche Beschwerden oder gefährdende Bedingungen.

 

Welche Untersuchungen gibt es?

Der Arzt entscheidet aus medizinischer Sicht, welche körperlichen oder klinischen Untersuchungen mit Bezug zur Arbeitssituation bzw. zur Gefährdungsbeurteilung angeboten werden. Der Mitarbeiter kann bestimmen, welche technischen Untersuchungen er will, und kann diese auch komplett ablehnen. Selbst bei Pflichtvorsorgen.

 

Ist bei der ganzheitlichen arbeitsmedizinischen Vorsorge auch eine Beurteilung zur gesundheitlichen Eignung mit drin?

Nein, gesundheitliche Eignung für den jeweiligen Beruf und arbeitsmedizinische Vorsorge sind zwei eigenständige Dinge. Die Untersuchungen zur Eignung werden vom Arbeitgeber veranlasst. Hier wird geprüft, ob Mitarbeiter den Anforderungen einer geplanten oder ausgeübten Tätigkeit gewachsen sind. Der Arbeitgeber bekommt also bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge keine Beurteilung der gesundheitlichen Eignung. Eine Besonderheit bildet hier die DGUV Empfehlung „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“, also die Vorsorge bei Fahr- und Steuertätigkeit, die immer auch eine Beurteilung der gesundheitlichen Eignung beinhaltet.

 

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