Plötzlich bleibt das Herz stehen. Die Person wird bewusstlos, sackt zusammen und atmet nicht mehr. Schnelles Handeln der Ersthelfer kann lebensrettend sein.

 

Circa 65.000 Menschen sterben in Deutschland jährlich an plötzlichem Herztod. Auslöser ist oft ein durch kranke Gefäße bedingter Herzinfarkt. Symptome dazu werden selten bemerkt. Der Notfall kommt aus heiterem Himmel, ohne dass der Betroffene davon wusste. Innerhalb von Sekunden tritt bei einem Herzstillstand Bewusstlosigkeit ein, nach wenigen Minuten der Tod. Schnelles Handeln der Ersthelfer ist also lebensrettend. Dabei folgt das Eingreifen der Regel: prüfen, rufen, drücken.

 

Prüfen

Sollte ein Mitarbeiter bewusstlos werden, prüft der Ersthelfer zuerst, ob normale Atmung vorhanden ist. Ist dies der Fall, wird der Betroffene in die stabile Seitenlage gebracht und die Atmung weiter überwacht. Bei Atemstillstand folgt die Reanimation.

 

Rufen

Bleibt der Mitarbeiter bewusstlos, wird der Rettungsdienst unter der 112 oder einem Notruf alarmiert. Der Rettungsleitstelle muss mitgeteilt werden, dass ein Kreislaufstillstand besteht, um entsprechende Sofortmaßnahmen einleiten zu können.

 

Drücken

Erst dann wird mit der eigentlichen Wiederbelebung begonnen. Aktuell wird eine Reanimation ohne Beatmung empfohlen. Mit einer Frequenz der Herzdruckmassage von 100 bis 120 pro Minute. Ersthelfer können aber auch die alte Methode durchführen mit Herzdruckmassage und Beatmung im Wechsel und einem Rhythmus von 30:2.

 

Sollte ein Automatisierter externer Defibrillator (AED) im Betrieb vorhanden sein, kann dieser zusätzlich eingesetzt werden. Er wird verwendet, um lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen, wie zum Beispiel Kammerflimmern, zu behandeln. Der Defibrillator gibt elektrische Schocks ab, um das Herz wieder in einen normalen Rhythmus zu bringen. Ein Defibrillator ersetzt keine Herzdruckmassage.

 

Mehr dazu unter:

DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“