L./Thüringen. – Ein Anschläger unten, der auch als Einweiser tätig war. Und ein Kranführer oben im Portalkran. Transportiert wurde eine 10 Tonnen schwere Stütze aus Beton. Beim Hineinbugsieren kippte eine schon abgesetzte Betonstütze zur Seite und drückte die am Kran angeschlagene Stütze in Richtung der Betonfertigteile. Dort stand der Anschläger.

 

Auf dem Lagerplatz standen verschiedene Fertigteile aus Stahlbeton. Unter anderem auch sogenannte Pfetten. 16 m lang, etwa 1 m hoch und je 10 Tonnen schwer. Oben 35 cm und unten 19 cm breit. Der Kranführer befand sich in der Kabine des Portalkrans, ca. 8 m über dem Lagerplatz. Vier Pfetten hatte er abgesetzt. Nun sollte eine weitere Pfette folgen.

 

Diese sollte in einen etwa 1,50 m breiten Zwischenraum zwischen die anderen Pfetten und Wandteile aus Beton transportiert werden. Doch die Landung des Riesenteils ging schief. Eine der bereits gelagerten Pfetten begann plötzlich zu kippen. Und drückte die am Kran angeschlagene Pfette zur Seite in Richtung der Betonfertigteile. Dabei wurde der dort tätige Anschläger kurzzeitig eingequetscht und tödlich verletzt.

 

„Der Aufenthalt des Anschlägers in diesem engen Zwischenraum war lebensgefährlich.“

 

„Die Unfalluntersuchung zeigte, dass die Pfetten für ihre oben breite und unten schmalere Bauart nicht standsicher gelagert waren. Der Schwerpunkt eines solchen Bauteils befindet sich bei einer stehenden Lagerung relativ weit oben. Eine Sicherung durch entsprechende Lagereinrichtungen fehlte“, so die zuständige Aufsichtsperson. „Es ist wahrscheinlich, dass die angeschlagene Last beim Absetzen die bereits gelagerte Pfette berührte. Diese kippte und drückte die Last am Kran zur Seite. Der Aufenthalt des Anschlägers in dem Zwischenraum von 1,50 m war lebensgefährlich, weil es hier keine Ausweichmöglichkeit gab. Anschläger und Kranführer waren zwecks Verständigung nicht per Sprechfunk verbunden. Die Kommunikation erfolgte durch Sichtkontakt, Handzeichen und Zurufe. Warum es zum Kontakt mit der gelagerten Pfette kam, konnte nicht abschließend ermittelt werden.“

Kurz & knapp

  • Kein Aufenthalt im Gefahrenbereich während des Lastentransports per Kran. Sicherheitsabstände und Ausweichmöglichkeiten für Anschläger beachten.
  • Verkehrswege und Lagerflächen müssen ausreichend tragfähig, eben und gekennzeichnet sein. Geeignete Aufnahmeeinrichtungen nutzen.
  • Checken, ob alle Teile und gestapelten Elemente gegen Kippen, Herabfallen und unkontrollierte Bewegungen gesichert sind.
  • Das Thema „klare Kommunikation zwischen Kranführer, Anschläger und Einweiser“ in der Gefährdungsbeurteilung, Planung von Kranarbeiten und in der Unterweisung mitbedenken.