M./Hessen. – Die Platten waren schwer und scharfkantig. Alle acht in einem Paket wogen etwa 2 Tonnen. Kein Problem für einen Brückenkran. Doch dann machte beim Transport ein Hebeband schlapp.

 

Knut W. (38) war ein erfahrener Kranführer. Gut ausgebildet, unterwiesen und in die Tätigkeit eingewiesen. Zu Knuts Aufgaben gehörte auch die Prüfung der Kantenschützer und Hebebänder. Die gängige Praxis sollte sein: Vor jedem Gebrauch die Anschlagmittel auf mögliche Beschädigungen und Mängel hin überprüfen. Ablegereife Hebebänder durch neue ersetzen.

 

Ungeeignete Anschlagmittel

Knut sollte ein 2 Tonnen schweres Plattenpaket aus dem Produktionsbereich in den Lagerbereich transportieren. Das bedeutete: acht scharfkantige Platten an zwei Hebebänder anzuschlagen und dann mit dem Brückenkran per Fernsteuerung zu transportieren. Was genau passierte, lässt sich nur vermuten. Augenzeugen für den Unfall gab es keine. Wahrscheinlich hat Knut das Plattenpaket nach dem Anschlagen ca. 1–2 m angehoben. Dabei muss für ihn unerwartet ein Hebeband gerissen sein. Es wurde von den scharfen Kanten einer Platte durchschnitten. Das Plattenpaket rutschte aus dem zweiten Hebeband heraus. Dabei wurde Knut getroffen und tödlich verletzt.

 

„Die Kantenschützer hatten Schnitte, die Hebebänder waren ablegereif.“

 

„Die Kantenschützer waren ungeeignet, die Hebebänder ablegereif“, so die Einschätzung des Gutachters. „Wenn scharfkantige Lasten gehoben werden, muss unbedingt ein geeigneter Kantenschutzschlauch mit Polyurethan-Beschichtung oder ein schnittfester Gewebeschlauch verwendet werden. Der benutzte Schutzschlauch weist über 20 Schnitte auf, von denen ca. die Hälfte Durchschnitte sind. Am Hebeband waren auf der gesamten Länge ebenfalls Einschnitte vorhanden. Die Bruchstelle weist deutlich auf einen Durchschnitt hin. Dies entsteht, wenn sich das Band entlang einer scharfen Kante bewegt. Begünstigt wurde dies auch durch die gängige Praxis, die Hebebänder sehr weit außen anzusetzen. Dadurch werden die Bänder einseitig belastet, was leichter zum Einschneiden führt. Beim kleinsten Einschnitt muss das Hebeband sofort aussortiert werden.“

Kurz & knapp

  • Regelmäßige Kontrolle von Anschlagmitteln (Seile, Ketten, Hebebänder, Kantenschutz) durch eine befähigte Person.
  • Sichtkontrolle des Anschlägers vor jedem Einsatz der Anschlagmittel; bei Einschnitten oder sonstigen Beschädigungen sofort aussortieren.
  • Für scharfkantige Lasten nur geeignete Hebebänder und Kantenschützer einsetzen.
  • Maßnahmen zum Kantenschutz der Betriebsanleitung entnehmen oder beim Hersteller erfragen.
  • Nicht im Gefahrenbereich von schwebenden Lasten aufhalten.